Standard-Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. PARTEIEN
In diesen Standard-Verkaufs- und Lieferbedingungen („Standard-Verkaufsbedingungen“) sind Adapti AS und ihre hundertprozentigen oder teilweise im Besitz befindlichen Unternehmen, die als „Adapti“ bezeichnet werden, und der Vertragspartner von Adapti „Käufer“. Darüber hinaus werden der Käufer und Adapti gemeinsam als „Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet.
2. ANGEBOTE UND VEREINBARUNGEN
Jedes Angebot von Adapti basiert auf diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Bei allen Angeboten handelt es sich um eine Sammellieferung, sodass einzelne Artikel nicht aus dieser herausgenommen werden können. Bei Lieferung von Standardware aus dem eigenen Lager von Adapti gilt die Bestellung des Käufers als Annahme des Angebots von Adapti. Adapti wird durch die schriftliche Bestätigung oder den Beginn der Lieferung gebunden. Alle Vereinbarungen (die „Vereinbarungen“) zwischen Adapti und dem Käufer gelten als diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthaltend, und Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind für Adapti nicht bindend. Jegliche Bestimmung oder Bedingung in der Bestellung des Käufers oder anderswo, die mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen unvereinbar ist, hat keine Wirkung. Die Standardverkaufsbedingungen können nur schriftlich geändert werden und die Änderung muss von einem oder mehreren autorisierten Mitarbeitern von Adapti unterzeichnet werden, um Adapti zu binden. Alle Mitarbeiter und Vertreter des Käufers, die im Namen des Käufers Warenkäufe tätigen, sowie andere Benutzer, denen der Käufer Zugriff auf den Online-Shop von Adapti oder ein anderes Adapti-Portal gewährt hat, gelten als im Namen des Käufers autorisiert die Vereinbarungen, Bedingungen und Änderungen zu akzeptieren, die in der Lösung/im Portal zur Verfügung gestellt werden, sowie die Bedingungen für den Kauf von Waren, die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf andere Weise festgelegt sind.
3. BESTELLROUTINEN
Bei der Bestellung müssen die Parteien die folgenden Verfahren befolgen:
· Bei der Bestellung muss der Käufer die Projektnummer, die Lieferadresse, den Namen des Bestellers, die E-Mail-Adresse des Bestellers und die Rechnungsnummer angeben.
· Nach der Bestellung sendet Adapti eine Bestellbestätigung. Unmittelbar nach Erhalt muss der Käufer die Auftragsbestätigung auf etwaige Fehler/Abweichungen überprüfen und diese unverzüglich der Bestellstelle von Adapti mitteilen.
· In Fällen, in denen die Ware vom Hersteller bezogen werden muss, behält sich Adapti das Recht vor, eine erneute Bestätigung gemäß den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Herstellers vorzunehmen. In diesen Fällen muss der Käufer die Auftragsbestätigung innerhalb der gesetzten Frist genehmigen, damit Adapti die endgültige Bestellung beim Hersteller/Lieferanten bestätigen kann.
4. PREISE
Für alle Verkäufe gelten die Preise am Tag der Lieferung exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Tippfehler in Preislisten und anderen schriftlichen Unterlagen bleiben vorbehalten. Es steht Adapti frei, Angebote, Rabatte, Konstruktionen, Maße und andere Dinge, die in der Preisliste aufgeführt sind, ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Den aktuellen Bruttopreis und Preisänderungen finden Sie unter www.adapti.no.
Sofern ein Festpreis vereinbart ist, gelten Preisänderungen für Importware nur dann, wenn die Wechselkurse am Tag der Lieferung vom Kurs am Tag des Angebots um mehr als 2 % abweichen.
5. WARENBESTELLUNG
Käufer ohne Kreditvereinbarung können gegen Anzahlung Waren bestellen, die nicht zum Sortiment von Adapti gehören. Die Anzahlung muss 50 % der vereinbarten Endsumme der Bestellung betragen, mindestens jedoch NOK. 10.000 NOK.
6. ZEICHNUNGEN
Alle dem Käufer zugesandten Zeichnungen und Muster bleiben Eigentum von Adapti und können bei Bedarf nach Vereinbarung zurückgegeben werden.
Von Adapti erstellte Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von Adapti nicht an andere weitergegeben werden. Für die Prüfung der Unterlagen, Lichtberechnungen etc. ist der Käufer verantwortlich. die von Adapti geliefert wird, und Adapti ist in keiner Weise für das Design oder etwaige Fehler verantwortlich, die in diesem Unterbau auftreten können. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass die Standards eingehalten werden.
7. ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN
Der Käufer muss für eine Zufahrtsstraße von der öffentlichen Straße zum Lieferort und für innerbetriebliche Transportwege sorgen und dafür sorgen, dass die Empfangsbedingungen des Käufers die Lieferung an den vorgesehenen Ort ermöglichen. Sollte der Versand der Ware aufgrund der Umstände des Käufers für einen kürzeren oder längeren Zeitraum unmöglich sein, bleibt der Kaufpreis dennoch zur Zahlung fällig. Die Ware wird dann auf Kosten und Gefahr des Käufers im Lager des Lieferanten, bei einem Spediteur etc. eingelagert.
Adapti hat jederzeit das Recht, eine Bonitätsprüfung des Käufers durchzuführen. Wenn nach Einschätzung von Adapti die Bonität des Käufers nicht zufriedenstellend ist oder der Käufer mit einer oder mehreren überfälligen Rechnungen in Verzug ist, kann Adapti die Ware zurückhalten und eine ausreichende Sicherheit für die rechtzeitige Zahlung oder Vorauszahlung der restlichen Gegenleistung sowie für zukünftige Lieferungen vor der Lieferung verlangen .
Dies gilt auch dann, wenn die Restvergütung nicht fällig ist. Adapti kann auch versendete Waren stoppen.
8. LIEFERUNG AB ADAPTIS-LAGER
Bei allen Lagerlieferungen kommen noch Versandkosten hinzu. Für Waren, die in der Preisliste aufgeführt sind, aber im jeweiligen Lager nicht vorrätig sind, bleiben zusätzliche Kosten für Verpackung und Fracht sowie Preisänderungen vorbehalten. Der Expressversand wird zu der jeweiligen Expressfracht hinzugerechnet.
Bei Barkäufen gilt außerdem: Käufer ohne gültigen Kreditvertrag müssen die vollständige Zahlung leisten, bevor die Lieferung bzw. Lieferung der Ware erfolgen kann.
9. UMWELT
Adapti vermarktet oder verkauft keine Produkte, die aus Regenwäldern stammen. Adapti wird dem Käufer soweit möglich Produkte anbieten, die nicht:
· enthält Stoffe der behördlichen Kandidatenliste (Reach)/Prioritätsliste
· verfügt über inhärente Eigenschaften (Risikosätze), die darauf hinweisen, dass das Produkt lebensbedrohliche und/oder irreversible Gesundheitsschäden verursachen kann: R26, R27, R28, R32, R39, R40, R42, R43, R45, R46, R48, R49, R60 , R61, R63, R64, R68
· verfügt über inhärente Eigenschaften (Risikosätze), die darauf hinweisen, dass das Produkt schwere und/oder irreversible Umweltschäden verursachen kann: R50, R53, R58, R59, R50/53, R51/53
Adapti ist nicht dafür verantwortlich, dass das Projekt, für das die Waren verwendet werden sollen, die gewünschte Umweltklassifizierung erreicht, beispielsweise in BREEAM oder ähnlichem.
10. DOKUMENTATION
Adapti stellt Produktdokumentation über www.adapti.no bereit.
11. GEFAHRÜBERGANG UND VERSICHERUNG
Die Standardlieferbedingungen von Adapti sind EXW, sofern nicht anders vereinbart. Übernimmt Adapti die Lagerung der Ware, so erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware hergestellt oder dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde.
12. Eigentumsrechte und Pfandrecht
Das Eigentum an der Ware geht auf den Käufer über, wenn die vollständige Zahlung dafür bei Adapti eingegangen ist. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Transportkosten, Zinsen und Kosten steht Adapti ein Pfandrecht an der gelieferten Ware zu.
13. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsbedingungen verstehen sich netto pro 30 Tage. Skonto wird nicht akzeptiert. Der Käufer muss alle Steuern und Gebühren sowie alle Umweltgebühren (falls relevant) bezahlen, die auf die gelieferten Waren erhoben werden. Die Zahlung muss unaufgefordert gemäß der Rechnung/Notiz von Adapti erfolgen. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen gemäß dem Gesetz Nr. 100 vom 17. Dezember 1976 oder einem an seine Stelle tretenden Gesetz erhoben. Adapti ist berechtigt, für Mahnungen eine Gebühr zu erheben. Die Zahlung muss bis zum Fälligkeitsdatum erfolgen, andernfalls kann Adapti die Ware zurückhalten. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto von Adapti eingegangen ist.
Bei vereinbarten Teillieferungen kann Adapti nach jeder Lieferung eine Rechnung versenden.
Die Zurückbehaltung, Aufrechnung oder Minderung der Zahlungen aufgrund von Beanstandungen, Reklamationen oder Gegenansprüchen des Käufers ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Adapti nicht gestattet.
Besteht vor der Lieferung Grund zu der Annahme, dass der Käufer nicht rechtzeitig zahlen wird, kann Adapti verlangen, dass der Käufer eine ausreichende Sicherheit für die vorzeitige Zahlung leistet oder Barzahlung leistet. Adapti behält sich das Recht vor, Lieferverträge für zukünftige Lieferungen zu kündigen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder anzunehmen ist, dass er in Verzug ist. Ein solcher Zahlungsverzug/vorhersehbarer Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Rechnungen sofort zur Zahlung fällig werden, auch wenn in den Rechnungen ein anderes Fälligkeitsdatum angegeben ist.
Adapti kann den Kaufvertrag kündigen, wenn Waren geliefert, aber nicht bezahlt wurden und sich herausstellt, dass der Käufer zahlungsunfähig ist, die Kreditwürdigkeit des Käufers nach Einschätzung von Adapti nicht zufriedenstellend ist und/oder der Käufer mit einer oder mehreren überfälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Im Falle einer Stornierung muss der Käufer unbezahlte Waren zurücksenden oder Adapti dabei helfen, diese Waren vom Käufer abzuholen.
Käufer ohne gültigen Kreditvertrag müssen einen vollständigen Barausgleich leisten, bevor eine Lieferung bzw. Lieferung der Ware erfolgen kann. Wird dem Käufer ein Kredit gewährt, verstehen sich die Rechnungs- und Zahlungsbedingungen netto per Rechnung 30 Tage ab Rechnungsdatum.
Abrechnungsberichte sind auf Verlangen vorzulegen. Das Kreditlimit wird laufend im Hinblick auf den Warenbedarf und bei der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Käufers beurteilt. Adapti hat das Recht, das Kreditlimit zu reduzieren. Gegen eine zusätzliche Sicherheit, die Adapti für zufriedenstellend hält, kann ein höheres Kreditlimit angeboten werden.
14. LIEFERUNG
Adapti muss die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt liefern. Dasselbe gilt für Teillieferungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die schriftliche Auftragsbestätigung von Adapti.
Die Lieferzeit kann verlängert werden, wenn die Verzögerung auf den Käufer oder seine Verfügungen zurückzuführen ist oder wenn sich die Lieferung durch Umstände verzögert, auf die Adapti keinen Einfluss hat, einschließlich verspäteter Lieferung durch den Hersteller.
Wenn Adapti nicht in der Lage ist, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten oder wenn eine Verzögerung seitens Adapti als wahrscheinlich angesehen wird, muss der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist benachrichtigt werden. Adapti hat soweit möglich mitzuteilen, wann mit der Lieferung zu rechnen ist. Adapti übernimmt keine zusätzlichen Kosten, die dem Käufer aufgrund einer verspäteten Lieferung entstanden sind.
15. HÖHERE GEWALT
Keine der Parteien haftet für Mängel oder Verzögerungen, die durch Vorfälle oder Ereignisse verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle der genannten Partei liegen und die die Verpflichtung der Partei zur pünktlichen Erfüllung ihrer Verpflichtungen verhindern oder außerordentlich erschweren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen und Unfälle , Maschinenschaden, Stromausfall, Feuer, Explosion, Wassermangel, Eisblockierung, Überschwemmung, Transportschwierigkeiten, unzureichende Versorgung mit Rohstoffen, Verlust, Mobilmachung, andauernder oder drohender Krieg (einschließlich terroristischer und kriegsähnlicher Handlungen, unabhängig davon, ob ein solcher vorliegt). eine formelle Kriegserklärung oder nicht), Blockade, Import- und Exportverbot, Lizenzverweigerung, Naturkatastrophe, Pandemie oder jede andere ähnliche oder andere Ursache, die außerhalb der Kontrolle des Letzteren liegt. Keine Partei ist nach eigenem Ermessen verpflichtet, einen Streik oder eine Aussperrung zu Bedingungen zu beenden, die für diese Partei inakzeptabel sind. Wenn die Situation höherer Gewalt jedoch endet, nehmen die Parteien ihre Verpflichtungen gemäß den Bedingungen der Vereinbarung innerhalb von 7 Arbeitstagen oder, falls dies nicht innerhalb der genannten Frist möglich ist, so schnell wie möglich wieder auf.
Höhere Gewalt entbindet eine Partei nicht von der pünktlichen Erfüllung finanzieller Verpflichtungen, die vor Eintritt der Situation höherer Gewalt fällig waren.
Der Vertrag muss entsprechend angepasst werden, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, wenn diese die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von Adapti erheblich einwirken oder wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass die Durchführung des Vertrages nicht mehr möglich ist ist unmöglich. Ist die Änderung wirtschaftlich nicht vertretbar, ist Adapti berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
In solchen Fällen können die Parteien im Falle eines dauerhaften Lieferhindernisses den Vertrag ganz oder teilweise kündigen. Sofern es sich um vorübergehende Umstände handelt, kann eine Verschiebung der Lieferzeit erforderlich sein. Wenn sich eine der Parteien auf einen der in dieser Klausel 12 genannten Umstände berufen möchte, muss die Partei die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist benachrichtigen.
16. STORNIERUNG
Wenn der Lieferant von Adapti einen Rücktritt jeglicher Art vornimmt, der sich auf Adapti auswirkt, hat Adapti das entsprechende Rücktrittsrecht gegenüber dem Käufer
17. STORNIERUNG
Bestellte Waren müssen innerhalb von 48 Stunden nach der bestätigten Bestellung storniert werden. Darüber hinaus ist die Ware nicht mehr stornierbar und wird in voller Höhe in Rechnung gestellt.
18. WARENRÜCKGABE
Verkaufte Waren können nicht ohne Vereinbarung zwischen den Parteien zurückgegeben werden. Sofern eine Rückgabe vereinbart wurde, muss die Rücksendung spätestens 30 Tage nach Erhalt des Artikels erfolgen. Bei Annahme der Rücksendung werden 30 % berechnet, mindestens NOK. 300 NOK des Nettorechnungsbetrags. Darüber hinaus sind Versandkosten und Kosten für die Handhabung der Verpackung in Abzug zu bringen. Alle zurückgegebenen Artikel müssen in der Originalverpackung und so verpackt sein, dass es sich auch nach Erhalt bei Adapti um einen verkaufsfähigen Artikel handelt.
Rücksendungen von unbeschädigter, aktueller und eingelagerter Ware können nach folgenden Kriterien angenommen werden:
1. Alle Rücksendungen müssen im Voraus mit Adapti vereinbart werden. Die Bestellnummer bzw. Rechnungsnummer muss immer vorab angegeben werden.
2. Die Verpackung muss unbeschädigt sein und sich in dem Zustand befinden, in dem der Artikel bei der letzten Lieferung vom Lieferanten verpackt wurde. Vom Lieferanten ausverkaufte Ware wird nicht zurückgenommen.
3. Für von Adapti abgeholte Rücksendungen werden die Transportkosten gemäß den aktuellen Transportsätzen abgezogen.
4. Die Rücksendekosten werden in Höhe von 30 % des Artikelwertes von der Gutschrift abgezogen. Beschädigte Ware wird nicht gutgeschrieben und die Bearbeitungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
5. Waren, die nicht zum Sortiment von Adapti gehören, werden nicht zur Rückgabe angenommen.
19. EMPFANGSPRÜFUNG. BESCHWERDEFRISTEN
18.1 Eingangskontrolle des Käufers. Reklamationen Nach Erhalt der Ware hat der Käufer diese unverzüglich zu untersuchen, insbesondere auf Übereinstimmung zwischen der angekommenen Ware und dem Lieferschein zu prüfen und in angemessenem Umfang eine Qualitätskontrolle durchzuführen. Die Auspackkontrolle muss gemäß bewährter Praxis durchgeführt werden. Transportfehler müssen noch am selben Tag, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der Ware, dem Spediteur und Adapti schriftlich gemeldet werden. Der Käufer hat solche Schäden und Mängel zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Der Käufer verliert sein Recht, einen Mangel geltend zu machen, wenn er Adapti nicht innerhalb der vorgenannten 3 Tage einen Mangel anzeigt, den der Käufer entdeckt hat oder bei der Untersuchung hätte entdecken müssen.
18.2 Spätere Reklamationen. Bei späteren Reklamationen muss der Käufer die Reklamation spätestens 14 Kalendertage, nachdem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, und auf jeden Fall vor der Ingebrauchnahme der Ware einreichen. Sofern der Käufer die Mängelrüge nicht innerhalb der Frist rügt, verliert der Käufer sein Recht, einen Mangel geltend zu machen.
Für alle von Adapti gelieferten Produkte richtet sich die geltende Reklamationsfrist nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
Für Batterien in Notleuchten gilt unabhängig vom Hersteller eine einjährige Reklamationsfrist.
Innerhalb der Reklamationsfrist werden defekte Teile bei Rücksendung an Adapti kostenlos ersetzt oder repariert. Eine Vor-Ort-Reparatur aufgrund einer Reklamation wird nur dann genehmigt, wenn sie auf besonderen Wunsch von Adapti nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung durchgeführt wird. Adapti deckt nicht die Fehlerbehebung im Beleuchtungssystem ab. Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung können etwaige Mängel an der Vorrichtung vor Ort durch den Installateur behoben werden. Die Kostenerstattung von Adapti für die Arbeiten ist jedoch auf 100 NOK pro reparierter Vorrichtung begrenzt. Die Verantwortung von Adapti erlischt, wenn das Produkt unter anderen Bedingungen als den in der Montage oder anderen Materialien festgelegten oder beschriebenen zusammengebaut wird.
Voraussetzungen für Reklamationen:
1. Die Anlage darf nicht an Gebäudestrom oder andere Arten temporärer Elektrizität angeschlossen sein.
2. Die Montageanleitung ist zu beachten.
3. Lichtquellen müssen IEC-zugelassen sein.
18.3 Reklamationen zu Rechnungen. Reklamationen über den in Rechnung gestellten Preis, Rabatt oder sonstige Bedingungen müssen Adapti schnell und spätestens 1 Woche nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Alle Rechnungen müssen pünktlich bezahlt werden, auch wenn sie angekündigt wurden, sofern nichts anderes schriftlich mit Adapti vereinbart wurde.
20. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Haftung von Adapti beschränkt sich auf Mängel oder Mängel, die eine direkte Folge von Herstellungsfehlern sind, und ist auf den Betrag begrenzt, den der Käufer für den Artikel bezahlt hat. Adapti haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere finanzielle Folgen von Schäden, die durch geliefertes Material verursacht werden.
Ungeachtet aller anderen Bestimmungen ist Adapti nicht verantwortlich für indirekte Verluste gemäß § 67 Abs. 2 des norwegischen Kaufgesetzes, für Verluste gemäß § 67 Abs. 3 des norwegischen Kaufgesetzes sowie für andere Folgeschäden und Sommerarbeitskosten , Bußgelder, Schadensersatz, Mietausfall oder jeglicher Einkommens-, Gewinn-, Ersparnis-, Goodwill-, Abtretungs- oder Gelegenheitsverlust, den der Käufer erlitten hat, aus welchem Grund auch immer und wie auch immer er entstanden ist. Die Haftungsbeschränkungen im 1. und 2. Unterabschnitt dieses Abschnitts gelten sowohl für Mängel als auch für Verzögerungen. Der Käufer muss Adapti verteidigen, ersetzen und schadlos halten, falls die Haftung von Adapti den oben genannten Betrag übersteigt. Ist die von Adaptis gelieferte Ware mangelhaft, so hat Adapti die Wahl zwischen einer angemessenen Minderung des Preises, einem Rücktritt vom Vertrag unter Gutschrift des Rechnungswertes oder der erforderlichen Nachbesserung nach Lieferung bzw. Nachlieferung. Möchte der Käufer bei der Bestellung/Abholung von Waren keine Pfändungen/Vollmachten in Anspruch nehmen, trägt er selbst die Verantwortung für betrügerische/rechtswidrige Rücknahmen. Solange sich die Ware im Besitz und auf Gefahr des Käufers befindet, haftet Adapti nicht für Verluste oder Schäden, die durch die Ware verursacht werden. Der Käufer stellt Adapti von allen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen in dem Umfang frei, in dem Adapti Zahlungen zur Deckung dieser Ansprüche geleistet hat. Adapti übernimmt keine Produkthaftung, es sei denn, eine solche Haftung ergibt sich aus unumstößlichen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes vom 23. Dezember 1988 Nr. 104 oder das Gesetz, das dies ersetzt. Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 18 gelten nicht, soweit der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Adapti beruht.
21. AUFGABE
Adapti ist berechtigt, sich zur vollständigen oder teilweisen Erfüllung seiner Verpflichtungen eines geeigneten Dritten zu bedienen. Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten gegenüber Adapti ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Adapti nicht verkaufen, übertragen, abtreten oder auf andere Weise belasten.
22. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
Die Vertragsparteien dürfen Geschäftsgeheimnisse und technische Geheimnisse der anderen Vertragspartei, zu denen die Vertragsparteien und ihre jeweiligen Mitarbeiter während der Vertragslaufzeit Zugang erlangen, nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, die andere Vertragspartei stimmt schriftlich zu. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung der Informationen gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Adapti ist jedoch berechtigt, diese Informationen zu vervielfältigen, bekannt zu geben und an Dritte weiterzugeben, wenn dies zur Erreichung des Vertragszwecks oder zur Durchführung von Arbeiten durch Subunternehmer und/oder Erfüllungsgehilfen erforderlich ist. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit sich eine Auskunftspflicht aus Gesetzen, Verordnungen oder auf Grund von Gesetzen getroffenen Entscheidungen ergibt.
23. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES WEGEN VERZUG
Wenn die Parteien eine Kooperationsvereinbarung oder eine andere laufende Vereinbarung abgeschlossen haben und eine der Parteien ihren Verpflichtungen aus einer solchen Vereinbarung erheblich nicht nachkommt, haben die Parteien das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wesentliche Verstöße gelten stets folgende Punkte:
1. Der Käufer stellt seine Zahlungen ein, geht in Konkurs, zahlt Schulden gegenüber Adapti nicht, eröffnet öffentliche oder private Verhandlungen über einen Vergleich, ein Moratorium oder eine Umschuldung, es mangelt ihm an Mitteln zur Begleichung überfälliger Schulden, er geht in Liquidation oder der Käufer wird aus anderen Gründen als ungeeignet befunden Adapti ist verpflichtet, seinen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung mit Adapti nachzukommen.
2. Der Käufer manipuliert numerisches Material, einschließlich Buchhaltungsberichten.
3. Wesentliche Änderungen in der Unternehmensstruktur, einschließlich der Übertragung von Mehrheitsbeteiligungen am Käufer, der Veräußerung einer geringeren Anzahl von Aktien oder Aktien, die für sich genommen einen entscheidenden Einfluss (allgemeine Mehrheit) an der Gesellschaft darstellen, sowie die Änderung der Unternehmensform des Käufers B. unternehmensbedingte Veränderungen, beispielsweise Spaltungen, die zu einer Beeinträchtigung der Vermögenslage des Käufers gegenüber Adapti führen können.
4. Ansonsten gerät der Käufer mit seinen Verpflichtungen als Partner von Adapti erheblich in Verzug.
Die Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit im Hinblick darauf, was als erheblicher Verstoß angesehen wird.
Darüber hinaus kann Adapti den Vertrag bei wiederholten Verstößen gegen den Vertrag kündigen, auch wenn jeder einzelne Verstoß für sich genommen nicht als wesentlicher Verstoß gilt. Eine Stornierung auf dieser Grundlage setzt voraus, dass Adapti den Käufer innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten vor der Stornierung mindestens zwei (2) Mal schriftlich auf den Verstoß hingewiesen hat.
24. STREITIGKEITEN
Eventuelle Streitigkeiten müssen zunächst durch Verhandlungen gelöst werden. Finden die Parteien keine einvernehmliche Lösung, kann die Streitigkeit vor den ordentlichen Gerichten anhängig gemacht werden. Dies gilt nur, wenn die Parteien sich auf ein Schiedsverfahren einigen. In diesem Fall gelten jederzeit die geltenden Rechtsvorschriften zur Schiedsgerichtsbarkeit.
Streitigkeiten müssen gemäß norwegischem Recht beigelegt werden. Verne ist das Bezirksgericht, in dem Adapti seinen Hauptsitz hat.